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   OVG Hamburg, 26.04.1994 - Bf VI 65/92   

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https://dejure.org/1994,12486
OVG Hamburg, 26.04.1994 - Bf VI 65/92 (https://dejure.org/1994,12486)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.1994 - Bf VI 65/92 (https://dejure.org/1994,12486)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 1994 - Bf VI 65/92 (https://dejure.org/1994,12486)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterbildungsbezeichnung; Prüfungsausschuß; Mündliche Prüfung; Ärztekammer; Zusatzbezeichnung

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss;

    § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB bestimmt vielmehr abschließend, dass die Ausgleichspflicht im Zeitpunkt des Sanierungsabschlusses unabhängig davon entsteht, ob das Grundstück weiterhin im Eigentum des Beitragspflichtigen steht (OVG Hamburg, Beschluss vom 24. September 1992 - Bs VI 65/92 - MDR 1993, 349 = juris Rn. 11; vgl. auch Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 154 Rn. 22; Köhler/Fieseler, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 154 Rn. 7; Kleiber, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2015, § 154 Rn. 39 und 51).
  • OVG Hamburg, 03.03.2021 - 3 Bf 91/20

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines so genannten Börtverstoßes; Regelung der

    Die Ausführungsbestimmungen wurden zudem nicht als Satzung beschlossen, die zu ihrer Wirksamkeit einer staatlichen Genehmigung bedurft hätte, § 28 Abs. 2 SeeLG (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 26.4.1994, Bf VI 65/92, MedR 1995, 280, juris Rn. 24 - zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Börtordnung alle Einzelheiten der Dienstfolge regelt, es müssen jedoch die wesentlichen Fragen der Dienstreihenfolge - z.B. die Voraussetzungen für etwaige Ausnahmen von der grundsätzlichen Reihenfolge - eindeutig aus der Satzung hervorgehen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 27.9.2006, 6 N 1388/05, ZIP 2007, 215, juris Rn. 52 - zu Regelungen durch die Börsenordnung; ähnlich BSG, Urt. v. 4.12.2014, B 2 U 16/13 R, UV-Recht Aktuell 2015, 171, juris Rn. 16 - zur Beitragsordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung; OVG Hamburg, Urt. v. 26.4.1994, Bf VI 65/92, MedR 1995, 280, juris Rn. 24 - zur Weiterbildungsordnung der Ärztekammer).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2000 - 9 S 157/00

    Erwerb der fakultativen Weiterbildung in der speziellen anästesiologischen

    Hierbei handelt es sich um ein bloßes Verwaltungsinternum; das Gutachten wird dem Vorstand erstattet und soll diesem die fachliche Grundlage für seine Entscheidung bieten (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Hamburg: OVG Hamburg, Urt. vom 26.04.1994 - Bf VI 65/92 -, MedR 1995, 280).
  • VG Osnabrück, 07.11.2007 - 6 A 96/06

    Eignung; Eignungsprüfung; Ermessen; Ermächtigungskommission; Kammer;

    Deren Festlegung hat entsprechend dem Gesetzesvorbehalt gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch durch den Normgeber zu erfolgen (vgl. dazu OVG Hamburg, U. v. 26.04.2004 - Bf VI 65/92 - MedR 1995, 280).
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